Kosten

Als privat niedergelassene Therapeutin können meine Leistungen von Privatversicherten, Selbstzahlern/innen sowie Gesetzlichversicherten über die Kostenerstattung in Anspruch genommen werden.

Private Krankenversicherung / Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in den anerkannten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse). Vor dem Beginn einer Psychotherapie empfiehlt es sich dennoch, sich mit den Vertragsbedingungen vertraut zu machen oder Ihre Krankenkasse diesbezüglich direkt zu kontaktieren. Auf diesem Weg können Sie im Vorhinein klären, in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen haben mit mir als Privatpraxis keinen Abrechnungsvertrag, somit können die Kosten für Sie als gesetzlich versicherte Person nur im Kostenerstattungsverfahren übernommen werden. Dieses Verfahren ist entstanden, da die Zahl der Vertragspsychotherapeuten/innen der gesetzlichen Krankenkassen bei Weitem nicht ausreicht, um den Bedarf an Psychotherapie zu decken.

Das Kostenerstattungsmodell ist insbesondere für Hilfesuchende geeignet, die mit dringendem Behandlungsbedarf auf lange Wartelisten bei Vertragspsychotherapeuten/innen stoßen. Schließlich ist es die Aufgabe der Krankenkassen rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch nur dann zur Kostenübernahme einer Privatbehandlung verpflichtet, wenn die Behandlung nicht rechtzeitig oder nur in unzumutbarer Entfernung möglich ist.

Gerne bin ich Ihnen bei der Klärung einer Bewilligung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse behilflich. Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier.

Selbstzahler/innen

Die Kosten für eine psychologische Beratung werden von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen daher privat getragen werden. Außerdem entscheiden sich manche Personen dafür, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu zahlen (z.B. aufgrund einer bevorstehenden Verbeamtung). In beiden Fällen wird die Vereinbarung zwischen Ihnen und mir in einem Behandlungsvertrag geregelt. Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Kostenerstattung

Gerne bin ich Ihnen bei der Klärung einer Bewilligung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse behilflich.