Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen, unter anderem zu den Themen Kostenerstattung und Psychotherapie.

Kostenerstattung

  • Was bedeutet Kostenerstattung?

    Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen in einer Privatpraxis greift bei einem “Systemversagen”. Dies liegt vor, wenn Sie keine/n kassenzugelassene/n Psychotherapeuten/in finden, der/die Sie in einer zumutbaren Wartezeit (meistens 3 Monate) aufnehmen kann (§13 Absatz 3 SGB V).

  • Kommt eine Kostenerstattung für mich in Frage?

    Wenn Sie mindestens 5 kassenzugelassene Psychotherapeuten/innen kontaktiert haben und diese Ihnen keine Therapie mit Beginn innerhalb der nächsten 3 Monate anbieten konnten.

  • Wie kann ich eine Kostenerstattung beantragen?

    Sie kontaktieren mehrere Psychotherapeuten/innen mit Kassenzulassung und notieren sich Name, Datum, Uhrzeit und Wartezeit bis zur Therapieaufnahme (Wichtig: Es zählt der Termin für den tatsächlichen Therapiebeginn, nicht der Termin für ein Erstgespräch!).

    Sie nehmen Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, dass Sie in Ihrer Therapieplatzsuche erfolglos blieben und eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren machen möchten. Erfragen Sie die dafür erforderlichen Unterlagen und ich helfe Ihnen gerne bei der Beantragung der Kostenerstattung der Psychotherapie. Eventuell verlangt die Krankenkasse eine Dringlichkeitsbescheinigung Ihres/Ihrer Hausarztes/Hausärztin oder Psychiaters/Psychiaterin.

Psychotherapie, Psychotherapeut, Psychiater

  • Wann ist eine Psychotherapie notwendig?

    Für den Fall, dass Sie in letzter Zeit psychische Veränderungen bei sich festgestellt haben, die Sie beunruhigen, Sie belasten oder Ihre Lebensqualität einschränken, kann dies ein Hinweis sein.

  • Welche Therapieformen gibt es und welche ist die richtige für mich?

    Im deutschen Gesundheitssystem sind folgende Therapieformen von den Krankenkassen anerkannt: Verhaltenstherapie, analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

    Es gibt keine störungsspezifische Indikation für eine bestimmte Therapieform. Eher liegt die Entscheidung bei Ihnen, welche Therapieform Sie präferieren. Bezüglich der Verhaltenstherapie belegen wissenschaftliche Studien, dass diese bei einer Vielzahl psychischer Erkrankungen stabile Erfolge erzielen kann. Die Verhaltenstherapie liegt außerdem am Puls der Zeit und erhielt in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch moderne Ansätze erfolgsversprechende Erweiterungen.

  • Wie verläuft eine Psychotherapie?

    Zunächst findet eine fünf Sitzungen umfassende “Probephase” statt, Probatorik genannt. Man lernt einander kennen, Sie schildern Ihre Beschwerden und es wird über einen möglichen Therapiebeginn entschieden.

    Vor dem Therapiebeginn wird bei der Krankenkasse gemeinsam ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Erst nach Genehmigung wird die Psychotherapie fortgesetzt.

    Bei der Verhaltenstherapie findet in aller Regel wöchentlich ein 50-minütiger Termin statt. Bei Bedarf, z.B. im Rahmen einer Konfrontationsbehandlung bei Ängsten, können auch Doppel- oder mehrstündige Sitzungen erforderlich sein. Zum Therapieende werden die Termine in ausgedehnter Frequenz verabredet.

  • Wie lange dauert eine Psychotherapie?

    Die Dauer einer Psychotherapie variiert abhängig von z.B. Art und Schwere der psychischen Erkrankung. In der Verhaltenstherapie können 25 (Kurzzeittherapie) oder 45 (Langzeittherapie) Sitzungen beantragt werden. In begründeten Einzelfällen ist auch eine Verlängerung (maximal 80 Sitzungen) möglich. Die beantragten Stunden müssen nicht zwingend vollständig ausgeschöpft werden. Wenn wir im Therapieverlauf zu dem Entschluss kommen, dass Sie ausreichend stabil sind, kann eine Therapie auch vorzeitig beendet werden.

  • Liege ich während der Psychotherapie auf einer Couch?

    In der Verhaltenstherapie liegen Sie auf keiner Couch, sondern sitzen Ihrem Therapeuten gegenüber. Möglicherweise finden auch Sitzungen außerhalb des Therapieraums statt (z.B. bei Übungen: öffentliche Verkehrsmittel, Brücken usw.). In der Psychoanalyse ist “die Couch” tatsächlich ein Element der Behandlung.

  • Muss ich Medikamente einnehmen?

    Je nach Art und Schwere der psychischen Erkrankung kann eine medikamentöse Mitbehandlung empfehlenswert sein. Bei manchen psychischen Erkrankungen (z.B. Schizophrenie, bipolare Störung) ist eine medikamentöse Mitbehandlung sogar unbedingt notwendig und kann eine wichtige Unterstützung sein, langfristige Rückfälle vorzubeugen.

    Sofern Sie eine medikamentöse Behandlung benötigen, ist hier ein/e Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie oder Ihr/e Hausarzt/Hausärztin für die Verschreibung der Medikamente zuständig.

    Niedergelassene Psychiater/innen finden Sie z.B. auf der Internetseite der Ärztekammer Nordrhein.

  • Wer macht was - Psychologe, Psychotherapeut, Psychiater?

    Ein/e Psychologe/in hat Psychologie studiert und kann in vielen verschiedenen Anwendungsfeldern tätig sein (z.B. Gesundheitswesen, Bildungswesen, Forschung, Verwaltung).

    Ein/e Psychiater/in hat Medizin studiert und eine psychiatrische Facharztausbildung. Sie sind berechtigt (im Gegensatz zu Psychologen/innen und Psychotherapeuten/innen) Medikamente zu verschreiben.

    Ein/e Psychotherapeut/in hat entweder Psychologie oder Medizin studiert, für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen auch Pädagogik oder Sonderpädagogik, und sich anschließend durch eine vorgeschriebene Ausbildung zum/r Therapeut/in qualifiziert. Es gibt demnach Psychologische Psychotherapeuten/innen, Ärztliche Psychotherapeuten/innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen.

    Psychotherapie darf auch von Heilpraktikern ausgeübt werden. Diese dürfen die Berufsbezeichnung “Psychotherapeut/in” allerdings nicht führen.